Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Schutz- und Beschwerdestelle trägt die fachliche Hauptverantwortung. Recherche, Schutz, Recht, Technik und Freigabe dürfen zusammenarbeiten, aber keine unklare Sammelzuständigkeit bilden. Wer selbst beteiligt oder befangen ist, kennzeichnet das und entscheidet nicht allein.
Praxisprüfung
Die Redaktionsakte nennt je eine Person oder Funktion für Auftrag, Gegenprüfung, Schutzentscheidung und Veröffentlichung. Bei Konflikt entscheidet eine unbeteiligte Rolle anhand des dokumentierten Maßstabs: jede Kategorie nennt Zuständigkeit, sicheren Kontaktweg, Eskalationsgrenze und eine unabhängige Alternative.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Ist dokumentiert, dass jede Kategorie nennt Zuständigkeit, sicheren Kontaktweg, Eskalationsgrenze und eine unabhängige Alternative?
- Wurde das Risiko vermieden, akute Gefahr als normale Inhaltskorrektur zu behandeln oder Betroffene zu detaillierten öffentlichen Schilderungen zu drängen?
- Sind Quellen, Rechte, Schutz und Zuständigkeit getrennt geprüft?
- Sind Korrekturweg, Wiedervorlage und nicht erlaubte Kanäle sichtbar?