Krisen- und Beschwerdeweg

01 · Vertiefung

Auftrag und Grenze

Zweck, Adressaten und Stop-Regeln werden vor Beginn eindeutig festgelegt.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Der Auftrag lautet, Menschen ohne öffentliche Detailangaben zum passenden, möglichst sicheren Hilfe- oder Beschwerdeweg führen. Er gilt für junge Menschen, Familien, Hinweisgebende und Redaktion. Vor Beginn werden Informationsnutzen, Zuständigkeit und Schutzgrenze schriftlich getrennt; offene Rechts- oder Sicherheitsfragen verhindern eine voreilige Veröffentlichung.

Praxisprüfung

Arbeitsauftrag in einem Satz: „Wir wollen Menschen ohne öffentliche Detailangaben zum passenden, möglichst sicheren Hilfe- oder Beschwerdeweg führen.“ Daneben stehen Verantwortliche, Frist, benötigte Belege und die Frage, woran erkennbar ist, dass jede Kategorie nennt Zuständigkeit, sicheren Kontaktweg, Eskalationsgrenze und eine unabhängige Alternative.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Ist dokumentiert, dass jede Kategorie nennt Zuständigkeit, sicheren Kontaktweg, Eskalationsgrenze und eine unabhängige Alternative?
  • Wurde das Risiko vermieden, akute Gefahr als normale Inhaltskorrektur zu behandeln oder Betroffene zu detaillierten öffentlichen Schilderungen zu drängen?
  • Sind Quellen, Rechte, Schutz und Zuständigkeit getrennt geprüft?
  • Sind Korrekturweg, Wiedervorlage und nicht erlaubte Kanäle sichtbar?