Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Eine Vereinbarung zu „Elterngespräche“ nennt Handlung, Unterstützung, Zeitraum und Wiedervorlage. Sie bleibt veränderbar, wenn neue Informationen oder Schutzbedarfe sichtbar werden.
Praxisprüfung
Am Gesprächsende werden genau ein nächster Schritt, eine zuständige Unterstützung und ein realistischer Rückblick festgehalten.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Ist nachvollziehbar, dass Anlass, Perspektiven, Zuständigkeit, Vertraulichkeit, Vereinbarung und Wiedervorlage sind geklärt?
- Wird vermieden, Gesundheit, Schule, Familie oder sensible Entwicklungsinformationen in Gruppen, Chats oder Auswahlbegründungen offenzulegen?
- Sind Beobachtung, Perspektive, Entscheidung und Vereinbarung getrennt?
- Sind Zuständigkeit, Schutz, Quelle, Rechte und Wiedervorlage vollständig geprüft?