Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Maßstab für „Elterngespräche“ ist: Anlass, Perspektiven, Zuständigkeit, Vertraulichkeit, Vereinbarung und Wiedervorlage sind geklärt. Eine Beobachtung beschreibt sichtbares Verhalten und Kontext; eine Frage öffnet die Perspektive der betroffenen Person.
Praxisprüfung
Die Gesprächsvorbereitung notiert eine konkrete Beobachtung, eine offene Frage und einen kleinen nächsten Versuch – ohne Persönlichkeitsurteil.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Ist nachvollziehbar, dass Anlass, Perspektiven, Zuständigkeit, Vertraulichkeit, Vereinbarung und Wiedervorlage sind geklärt?
- Wird vermieden, Gesundheit, Schule, Familie oder sensible Entwicklungsinformationen in Gruppen, Chats oder Auswahlbegründungen offenzulegen?
- Sind Beobachtung, Perspektive, Entscheidung und Vereinbarung getrennt?
- Sind Zuständigkeit, Schutz, Quelle, Rechte und Wiedervorlage vollständig geprüft?