Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Urheberrecht am Foto und Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person sind getrennt. Website-, Newsletter- und Social-Media-Nutzung werden nicht pauschal zusammengefasst. Umfang, Dauer, Medium, Bearbeitung, Credit und Weitergabe werden konkret statt pauschal benannt.
Praxisprüfung
Für Text, Zitat, Foto, Stimme, Video, Musik, Grafik, Ort und Archivmaterial wird jeweils Rechteinhaber, Grundlage, Nutzungsart und Beleg notiert.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind Auftrag, Rollen und Erzählziel für eine rechtsklare Fotoreportage klar und freiwillig?
- Sind Tatsachen, Perspektiven, Auswahl, Wortlaut und Kontext nachvollziehbar geprüft?
- Sind Kindeswohl, Privatsphäre, Medienrechte, Nutzungsarten und barrierefreier Zugang belegt?
- Ist die Abnahme überprüfbar: Urheberschaft, Nutzungsart, Bildnis, Kindeswille, Kontext, Alternativtext, Credit und Abhilfe lückenlos sind?