Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Keine Bilder ohne geklärte Rechte, keine Metadaten mit privaten Orten, keine biometrische Sortierung und keine öffentliche Leistungsbewertung Minderjähriger. Der Schutz gilt auch dann, wenn eine Geschichte technisch oder rechtlich möglich erscheint.
Praxisprüfung
Vor Veröffentlichung wird aus Sicht des jungen Menschen geprüft: Was ist nötig, wer kann erkennen, was bleibt auffindbar und welcher sichere Rückweg besteht?
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind Auftrag, Rollen und Erzählziel für eine rechtsklare Fotoreportage klar und freiwillig?
- Sind Tatsachen, Perspektiven, Auswahl, Wortlaut und Kontext nachvollziehbar geprüft?
- Sind Kindeswohl, Privatsphäre, Medienrechte, Nutzungsarten und barrierefreier Zugang belegt?
- Ist die Abnahme überprüfbar: Urheberschaft, Nutzungsart, Bildnis, Kindeswille, Kontext, Alternativtext, Credit und Abhilfe lückenlos sind?