Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Vor Veröffentlichung wird der konkrete Kanal mit Zweck, Reichweite und Dauer abgeglichen. Das Portal darf nur den dokumentierten Umfang nutzen. Bei „Quellenprüfung“ gilt ausdrücklich: Eine Website-Entscheidung ist keine automatische Social-Media-Freigabe.
Praxisprüfung
Die finale Liste nennt URL, Canonical, Medien, Suchmaschinenstatus, erlaubte Anschlussnutzung und Ansprechweg. Nicht erlaubte Kanäle bleiben technisch und redaktionell ausgeschlossen.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Ist dokumentiert, dass Lesende können erkennen, welche Stelle die Angabe trägt, wann sie geprüft wurde und wo ihre Grenze liegt?
- Wurde das Risiko vermieden, eine Pressemitteilung, Suchtreffer-Vorschau oder einzelne Aussage als unabhängige Bestätigung auszugeben?
- Sind Quellen, Rechte, Schutz und Zuständigkeit getrennt geprüft?
- Sind Korrekturweg, Wiedervorlage und nicht erlaubte Kanäle sichtbar?