Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Jugendschutzredaktion trägt die fachliche Hauptverantwortung. Recherche, Schutz, Recht, Technik und Freigabe dürfen zusammenarbeiten, aber keine unklare Sammelzuständigkeit bilden. Wer selbst beteiligt oder befangen ist, kennzeichnet das und entscheidet nicht allein.
Praxisprüfung
Die Redaktionsakte nennt je eine Person oder Funktion für Auftrag, Gegenprüfung, Schutzentscheidung und Veröffentlichung. Bei Konflikt entscheidet eine unbeteiligte Rolle anhand des dokumentierten Maßstabs: die Veröffentlichung ist erforderlich, verständlich erklärt, risikoarm gestaltet und jederzeit korrigierbar.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Ist dokumentiert, dass die Veröffentlichung ist erforderlich, verständlich erklärt, risikoarm gestaltet und jederzeit korrigierbar?
- Wurde das Risiko vermieden, eine formale Zustimmung mit einer umfassenden Schutzprüfung gleichzusetzen?
- Sind Quellen, Rechte, Schutz und Zuständigkeit getrennt geprüft?
- Sind Korrekturweg, Wiedervorlage und nicht erlaubte Kanäle sichtbar?