Minderjährigenschutz

01 · Vertiefung

Auftrag und Grenze

Zweck, Adressaten und Stop-Regeln werden vor Beginn eindeutig festgelegt.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Der Auftrag lautet, den Informationswert mit Beteiligung, Privatsphäre und dem Vorrang des Kindeswohls vereinbaren. Er gilt für junge Spielerinnen und Spieler, Familien, Redaktion und Vereine. Vor Beginn werden Informationsnutzen, Zuständigkeit und Schutzgrenze schriftlich getrennt; offene Rechts- oder Sicherheitsfragen verhindern eine voreilige Veröffentlichung.

Praxisprüfung

Arbeitsauftrag in einem Satz: „Wir wollen den Informationswert mit Beteiligung, Privatsphäre und dem Vorrang des Kindeswohls vereinbaren.“ Daneben stehen Verantwortliche, Frist, benötigte Belege und die Frage, woran erkennbar ist, dass die Veröffentlichung ist erforderlich, verständlich erklärt, risikoarm gestaltet und jederzeit korrigierbar.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Ist dokumentiert, dass die Veröffentlichung ist erforderlich, verständlich erklärt, risikoarm gestaltet und jederzeit korrigierbar?
  • Wurde das Risiko vermieden, eine formale Zustimmung mit einer umfassenden Schutzprüfung gleichzusetzen?
  • Sind Quellen, Rechte, Schutz und Zuständigkeit getrennt geprüft?
  • Sind Korrekturweg, Wiedervorlage und nicht erlaubte Kanäle sichtbar?