Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Vor Veröffentlichung wird der konkrete Kanal mit Zweck, Reichweite und Dauer abgeglichen. Das Portal darf nur den dokumentierten Umfang nutzen. Bei „Bildrechte“ gilt ausdrücklich: Eine Website-Entscheidung ist keine automatische Social-Media-Freigabe.
Praxisprüfung
Die finale Liste nennt URL, Canonical, Medien, Suchmaschinenstatus, erlaubte Anschlussnutzung und Ansprechweg. Nicht erlaubte Kanäle bleiben technisch und redaktionell ausgeschlossen.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Ist dokumentiert, dass für Datei, Motiv, Personen, Website-Nutzung, Suchmaschinen und weitere Kanäle liegt eine getrennte belastbare Entscheidung vor?
- Wurde das Risiko vermieden, Vereins- oder Social-Media-Uploads als freie Weiterverwendungsrechte zu behandeln?
- Sind Quellen, Rechte, Schutz und Zuständigkeit getrennt geprüft?
- Sind Korrekturweg, Wiedervorlage und nicht erlaubte Kanäle sichtbar?