Kooperationsvereine

10 · Grundsatz

Quellen und Standards

Regel, Empfehlung, Vereinsangabe und redaktionelle Einordnung bleiben getrennt.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Das Register zu „Kooperationsvereine“ ordnet jede Quelle nach Herausgeber, Geltungsbereich, Zuständigkeit und Rhythmus. Abweichungen werden sichtbar statt geglättet.

Praxisprüfung

Vier Spalten unterscheiden verbindlichen Rahmen, offizielle Orientierung, aktuelle lokale Angabe und offene Recherchefrage.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Ist wer leistet was, auf welcher grundlage, mit welchen daten und welchem rückweg bei änderung oder abbruch?
  • Ist der Beleg aktuell, direkt verlinkt und in seinem Geltungsbereich erklärt?
  • Sind Kindeswille, Schutz, Datenschutz und ein erreichbarer Beschwerdeweg berücksichtigt?
  • Ist die Abnahme belegbar: Zweck, Leistung, Zuständigkeit, Datenweg, Schutz, Dauer und Rückweg sind schriftlich nachvollziehbar?