Gute Vereinspraxis

09 · Grundsatz

Datenschutz und Medienrechte

Benötigte Information bleibt minimal, zweckgebunden und kanalspezifisch.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Personenbezogene Daten, Bilder und Kontaktdaten werden nur mit konkretem Zweck, passender Grundlage, begrenztem Zugriff und Löschweg verarbeitet. Website- und Social-Media-Rechte bleiben getrennt.

Praxisprüfung

Die Datenkarte prüft Zweck, Notwendigkeit, Empfänger, Kanal, Dauer, Widerruf, Löschung und einen datensparsamen Ersatz.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Ist welches problem wird gelöst, welche bedingungen sind nötig und wie lässt sich wirkung ohne personen- oder leistungsranking prüfen?
  • Ist der Beleg aktuell, direkt verlinkt und in seinem Geltungsbereich erklärt?
  • Sind Kindeswille, Schutz, Datenschutz und ein erreichbarer Beschwerdeweg berücksichtigt?
  • Ist die Abnahme belegbar: Problem, Prinzip, Mindestbedingungen, Ablauf, Schutz, Aufwand, Rückmeldung und Anpassung sind dokumentiert?