Vereinsreportagen

07 · Vertiefung

Medienrechte und Nutzungsarten

Urheber-, Persönlichkeits-, Aufnahme- und Plattformrechte getrennt belegen.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Hausrecht, redaktioneller Zugang, Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte sind getrennt; die Zustimmung des Vereins ersetzt keine Rechte erkennbarer Personen. Umfang, Dauer, Medium, Bearbeitung, Credit und Weitergabe werden konkret statt pauschal benannt.

Praxisprüfung

Für Text, Zitat, Foto, Stimme, Video, Musik, Grafik, Ort und Archivmaterial wird jeweils Rechteinhaber, Grundlage, Nutzungsart und Beleg notiert.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Sind Auftrag, Rollen und Erzählziel für eine faire Vereinsreportage klar und freiwillig?
  • Sind Tatsachen, Perspektiven, Auswahl, Wortlaut und Kontext nachvollziehbar geprüft?
  • Sind Kindeswohl, Privatsphäre, Medienrechte, Nutzungsarten und barrierefreier Zugang belegt?
  • Ist die Abnahme überprüfbar: Zugang, Beobachtung, Stimmenvielfalt, Rechte, Schutz, Faktencheck und Abhilfe belastbar sind?