Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Hausrecht, redaktioneller Zugang, Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte sind getrennt; die Zustimmung des Vereins ersetzt keine Rechte erkennbarer Personen. Nach Veröffentlichung bleibt eine erreichbare Stelle für Korrektur, Einschränkung, Entfernung und Schutzmeldung verantwortlich.
Praxisprüfung
Anfrage, Identitätsprüfung, betroffene Nutzung, Dringlichkeit, Zwischenmaßnahme, Entscheidung, technische Entfernung, Antwort und Wiedervorlage werden protokolliert.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind Auftrag, Rollen und Erzählziel für eine faire Vereinsreportage klar und freiwillig?
- Sind Tatsachen, Perspektiven, Auswahl, Wortlaut und Kontext nachvollziehbar geprüft?
- Sind Kindeswohl, Privatsphäre, Medienrechte, Nutzungsarten und barrierefreier Zugang belegt?
- Ist die Abnahme überprüfbar: Zugang, Beobachtung, Stimmenvielfalt, Rechte, Schutz, Faktencheck und Abhilfe belastbar sind?