Trainerinterviews

07 · Vertiefung

Medienrechte und Nutzungsarten

Urheber-, Persönlichkeits-, Aufnahme- und Plattformrechte getrennt belegen.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Eine Interviewfreigabe umfasst nicht automatisch Porträt, Trainingsbilder, Audio, Video, Social-Media-Ausschnitte oder fremdes Vereinsmaterial. Umfang, Dauer, Medium, Bearbeitung, Credit und Weitergabe werden konkret statt pauschal benannt.

Praxisprüfung

Für Text, Zitat, Foto, Stimme, Video, Musik, Grafik, Ort und Archivmaterial wird jeweils Rechteinhaber, Grundlage, Nutzungsart und Beleg notiert.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Sind Auftrag, Rollen und Erzählziel für ein faires Trainerinterview klar und freiwillig?
  • Sind Tatsachen, Perspektiven, Auswahl, Wortlaut und Kontext nachvollziehbar geprüft?
  • Sind Kindeswohl, Privatsphäre, Medienrechte, Nutzungsarten und barrierefreier Zugang belegt?
  • Ist die Abnahme überprüfbar: Rolle, Aussageart, Fakten, Wortlaut, Gegenperspektive, Rechte und Korrekturweg klar sind?