Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Urheberrecht am Foto und Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person sind getrennt. Website-, Newsletter- und Social-Media-Nutzung werden nicht pauschal zusammengefasst. Nach Veröffentlichung bleibt eine erreichbare Stelle für Korrektur, Einschränkung, Entfernung und Schutzmeldung verantwortlich.
Praxisprüfung
Anfrage, Identitätsprüfung, betroffene Nutzung, Dringlichkeit, Zwischenmaßnahme, Entscheidung, technische Entfernung, Antwort und Wiedervorlage werden protokolliert.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind Auftrag, Rollen und Erzählziel für eine rechtsklare Fotoreportage klar und freiwillig?
- Sind Tatsachen, Perspektiven, Auswahl, Wortlaut und Kontext nachvollziehbar geprüft?
- Sind Kindeswohl, Privatsphäre, Medienrechte, Nutzungsarten und barrierefreier Zugang belegt?
- Ist die Abnahme überprüfbar: Urheberschaft, Nutzungsart, Bildnis, Kindeswille, Kontext, Alternativtext, Credit und Abhilfe lückenlos sind?