Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Fotografische Geschichten nur mit geklärter Aufnahme-, Urheber-, Bildnis-, Website- und Credit-Lage veröffentlichen. Kein Bild wird als Dekoration benutzt, wenn Rechte, Kontext oder Schutz unklar sind; eine Fotoreportage bleibt auch ohne Namensnennung verständlich.
Praxisprüfung
Motivplan, Ort, Hausrecht, sichtbare Personen, Ausschlusszonen, Fotograf*in, Dateikette, Auswahl, Bearbeitung, Website-Nutzung, Credits und Entfernung werden vorab festgelegt.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind Auftrag, Rollen und Erzählziel für eine rechtsklare Fotoreportage klar und freiwillig?
- Sind Tatsachen, Perspektiven, Auswahl, Wortlaut und Kontext nachvollziehbar geprüft?
- Sind Kindeswohl, Privatsphäre, Medienrechte, Nutzungsarten und barrierefreier Zugang belegt?
- Ist die Abnahme überprüfbar: Urheberschaft, Nutzungsart, Bildnis, Kindeswille, Kontext, Alternativtext, Credit und Abhilfe lückenlos sind?