Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Biografische Rückblicke ohne Erfolgsmythos, Scheiteretikett oder erfundene Kausalität entwickeln. Ein Rückblick gehört der erzählenden Person und wird zugleich faktisch geprüft; Erinnerung, Dokument und redaktionelle Einordnung bleiben sichtbar getrennt.
Praxisprüfung
Zeitraum, Stationen, heute sensible Dritte, frühere Minderjährigkeit, Dokumente, Erinnerungslücken und gewünschte Namensform werden vor Veröffentlichung geklärt.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind Auftrag, Rollen und Erzählziel für eine faire Ehemaligen-Geschichte klar und freiwillig?
- Sind Tatsachen, Perspektiven, Auswahl, Wortlaut und Kontext nachvollziehbar geprüft?
- Sind Kindeswohl, Privatsphäre, Medienrechte, Nutzungsarten und barrierefreier Zugang belegt?
- Ist die Abnahme überprüfbar: Erinnerung, belegte Fakten, Dritte, frühere Minderjährigkeit, Medienrechte und heutige Zustimmung sauber getrennt sind?