Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Keine heimlichen Aufnahmen, keine Stimmen von Kindern ohne Schutz- und Rechteprüfung und keine Veröffentlichung privater Hintergrundgespräche. Der Schutz gilt auch dann, wenn eine Geschichte technisch oder rechtlich möglich erscheint.
Praxisprüfung
Vor Veröffentlichung wird aus Sicht des jungen Menschen geprüft: Was ist nötig, wer kann erkennen, was bleibt auffindbar und welcher sichere Rückweg besteht?
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind Auftrag, Rollen und Erzählziel für ein zugängliches Audioformat klar und freiwillig?
- Sind Tatsachen, Perspektiven, Auswahl, Wortlaut und Kontext nachvollziehbar geprüft?
- Sind Kindeswohl, Privatsphäre, Medienrechte, Nutzungsarten und barrierefreier Zugang belegt?
- Ist die Abnahme überprüfbar: Stimmrechte, Aussagegenauigkeit, Schnitt, Musik, Transkript, Metadaten, Schutz und Entfernung geklärt sind?