Vereinswechsel

11 · Grundsatz

Korrektur und Nachsorge

Ein Porträt bleibt erreichbar, überprüfbar und bei Bedarf einschränkbar.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Nach Veröffentlichung prüft Vereins- und Regelredaktion, ob Quellen, Rolle und Schutzlage noch stimmen. Betroffene erhalten einen sichtbaren Weg für Sachkorrektur, Einschränkung und Rechteanliegen. Wesentliche Änderungen werden kenntlich gemacht und auf verbundene Seiten, Suchtexte und Medienvarianten übertragen.

Praxisprüfung

Die Wiedervorlage enthält Zeitpunkt, Anlass, betroffene URLs und Zuständigkeit. Ein akutes Schutzanliegen wird vor einer langen redaktionellen Prüfung zuerst risikoarm begrenzt.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Ist nachvollziehbar, dass Ziele, bestätigte Rahmenbedingungen, Regelquelle, Anpassungsphase und Rückkehr- oder Korrekturweg sind sichtbar?
  • Wird vermieden, Vereine zu ranken, Wechselabsichten Minderjähriger öffentlich zu machen oder Regelangaben ohne aktuellen Zuständigkeitscheck zu verallgemeinern?
  • Sind Beobachtung, Kontext, Eigenperspektive und offene Frage getrennt?
  • Sind Quellen, Schutz, Medienrechte, Korrekturweg und Wiedervorlage vollständig?