Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Benötigt werden Schulträger, offizieller Name, Angebot, Zielgruppe, Bewerbungs- oder Informationsweg, Kostenhinweise, Schutzkonzept und Prüfdatum – keine Schülerdaten. Jede weitere Angabe braucht eine eigene, verständliche Begründung.
Praxisprüfung
Vor Kontakt oder Veröffentlichung werden unnötige Namen, Orte, Kontaktdaten, Gesundheitsangaben, Dokumente, Bilder und Drittinformationen entfernt.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind Zweck, Rollen und minimale Angaben für eine Schulinformation klar?
- Sind Identität, Primärquellen, Geltungsstand und Zuständigkeit überprüfbar?
- Sind Kindeswohl, Privatsphäre, Akutgrenze und sichere Alternative berücksichtigt?
- Ist die Abnahme belastbar: Träger, offizielles Angebot, Voraussetzungen, Schutz, Datenschutz, Aktualität, Zuständigkeit und Originalkontakt geprüft sind?