Moderationsstandard

11 · Grundsatz

Korrektur, Löschung und Beschwerde

Fehler, neue Schutzlagen und Rechteanfragen erreichbar bearbeiten.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Betroffene erhalten eine knappe Begründung und einen Beschwerdeweg, soweit dies Schutz, Rechte und Sicherheit nicht gefährdet. Nach Veröffentlichung bleiben Korrektur, Einschränkung, Löschung und Beschwerde eigenständige erreichbare Wege.

Praxisprüfung

Eingang, Identitätsprüfung, Dringlichkeit, Zwischenmaßnahme, Entscheidung, technische Umsetzung, Antwort und Wiedervorlage werden sparsam protokolliert.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Sind Zweck, Rollen und minimale Angaben für eine Moderationsentscheidung klar?
  • Sind Identität, Primärquellen, Geltungsstand und Zuständigkeit überprüfbar?
  • Sind Kindeswohl, Privatsphäre, Akutgrenze und sichere Alternative berücksichtigt?
  • Ist die Abnahme belastbar: Regelgrundlage, Inhalt, Schutzrisiko, Rechte, Maßnahme, Vier-Augen-Prüfung, Begründung und Beschwerdeweg dokumentiert sind?