Korrekturmeldungen

03 · Vertiefung

Minimale Angaben

Nur Informationen verwenden, die für den klaren Zweck wirklich nötig sind.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Für die Erstprüfung genügen betroffene URL oder Überschrift, die konkrete beanstandete Aussage, eine belastbare Originalstelle und das Abrufdatum. Personenbezogene Unterlagen werden nur nach ausdrücklicher sicherer Anforderung geprüft. Jede weitere Angabe braucht eine eigene, verständliche Begründung.

Praxisprüfung

Vor Kontakt oder Veröffentlichung werden unnötige Namen, Orte, Kontaktdaten, Gesundheitsangaben, Dokumente, Bilder und Drittinformationen entfernt.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Sind Zweck, Rollen und minimale Angaben für eine Korrekturmeldung klar?
  • Sind Identität, Primärquellen, Geltungsstand und Zuständigkeit überprüfbar?
  • Sind Kindeswohl, Privatsphäre, Akutgrenze und sichere Alternative berücksichtigt?
  • Ist die Abnahme belastbar: betroffene Aussage, Primärbeleg, Dringlichkeit, Rechte, Folgeprüfung, Entscheidung und sichtbarer Korrekturweg dokumentiert sind?