Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Tatsachenfehler, veraltete Originalstellen, defekte Links und neue Schutzlagen strukturiert erkennen und bearbeiten. Eine Korrekturmeldung wird weder als Angriff noch als automatische Änderungsanweisung behandelt; Beleg, Dringlichkeit und betroffene Rechte werden unabhängig geprüft.
Praxisprüfung
Für die Erstprüfung genügen betroffene URL oder Überschrift, die konkrete beanstandete Aussage, eine belastbare Originalstelle und das Abrufdatum. Personenbezogene Unterlagen werden nur nach ausdrücklicher sicherer Anforderung geprüft.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind Zweck, Rollen und minimale Angaben für eine Korrekturmeldung klar?
- Sind Identität, Primärquellen, Geltungsstand und Zuständigkeit überprüfbar?
- Sind Kindeswohl, Privatsphäre, Akutgrenze und sichere Alternative berücksichtigt?
- Ist die Abnahme belastbar: betroffene Aussage, Primärbeleg, Dringlichkeit, Rechte, Folgeprüfung, Entscheidung und sichtbarer Korrekturweg dokumentiert sind?