Leitlinie
Was damit gemeint ist.
offiziell ausgeschriebene Sichtungsmaßnahmen von Verein oder Verband wird nur mit benanntem Zweck und begrenzter Entscheidungshoheit beschrieben. Eine Einladung oder Nichtauswahl ist keine dauerhafte Aussage über Wert, Talent oder Entwicklungsmöglichkeiten.
Praxisprüfung
Spieler*in und Sorgeberechtigte besprechen freiwillige Teilnahme, Anreise, Ausrüstung, Pausen, Rückmeldung und den normalen Trainingsweg danach. Alle Beteiligten können erklären, wer beobachtet, wer entscheidet und wer nur informiert.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind für offiziell ausgeschriebene Sichtungsmaßnahmen von Verein oder Verband Zweck, Originalstelle und zuständige Funktion belegt?
- Sind Kindeswille, Sorgeberechtigten-Beteiligung, Schutz und Ausstieg konkret möglich?
- Sind Kosten, Vertrag, Daten, Medien, Aufbewahrung und Löschung verständlich geklärt?
- Ist die Abnahme belegbar: Träger, Ablauf, Teilnahmebedingungen, Schutz, Datenweg und Rückmeldung vor der Anreise geklärt sind?