Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Beobachtung rechtfertigt keine private Ansprache Minderjähriger, keine Geheimhaltung und keinen Zugriff auf Gesundheits-, Schul- oder Leistungsakten. Schutz gilt auch bei prestigeträchtigen Vereinen, Auswahlchancen und internationalen Angeboten.
Praxisprüfung
Mindestens zwei erreichbare Ansprechwege, Vertraulichkeitsgrenzen, Vertretung und Vorgehen bei akuter Gefahr sind vorab bekannt.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind für Auftrag, Zugehörigkeit, Zuständigkeit und Grenzen beobachtender oder ansprechender Personen Zweck, Originalstelle und zuständige Funktion belegt?
- Sind Kindeswille, Sorgeberechtigten-Beteiligung, Schutz und Ausstieg konkret möglich?
- Sind Kosten, Vertrag, Daten, Medien, Aufbewahrung und Löschung verständlich geklärt?
- Ist die Abnahme belegbar: Rolle, Auftrag, Rückkanal, Datenweg und Entscheidungshoheit ohne Selbstauskunft allein geklärt sind?