Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Vereinsscouts handeln im belegten Vereinsauftrag, Vermittler benötigen für Vermittlerleistungen die einschlägige FIFA-Lizenz, unabhängige Beobachter haben nicht automatisch Zugriff auf Spieler- oder Vereinsdaten. Maßgeblich ist die zuständige Originalstelle, nicht Logo, Followerzahl, weitergeleitete Nachricht oder Suchtreffer.
Praxisprüfung
Die Verifikation hält fest: Vollständiger Name, Funktion, auftraggebende Organisation, offizieller Rückkanal, Zweck und nächster Schritt sind getrennt belegbar.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind für Auftrag, Zugehörigkeit, Zuständigkeit und Grenzen beobachtender oder ansprechender Personen Zweck, Originalstelle und zuständige Funktion belegt?
- Sind Kindeswille, Sorgeberechtigten-Beteiligung, Schutz und Ausstieg konkret möglich?
- Sind Kosten, Vertrag, Daten, Medien, Aufbewahrung und Löschung verständlich geklärt?
- Ist die Abnahme belegbar: Rolle, Auftrag, Rückkanal, Datenweg und Entscheidungshoheit ohne Selbstauskunft allein geklärt sind?