Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Probetraining im nationalen oder internationalen Vereinskontext wird nur mit benanntem Zweck und begrenzter Entscheidungshoheit beschrieben. Ein Probetraining beginnt erst, wenn Identität, Erlaubnis, Zuständigkeit und Schutzweg geklärt sind.
Praxisprüfung
Vor Abfahrt werden Tür-zu-Tür-Zeit, Begleitung, Ausrüstung, Belastung, medizinischer Hilfeweg, Abbruchrecht und Rückfahrt besprochen. Alle Beteiligten können erklären, wer beobachtet, wer entscheidet und wer nur informiert.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind für Probetraining im nationalen oder internationalen Vereinskontext Zweck, Originalstelle und zuständige Funktion belegt?
- Sind Kindeswille, Sorgeberechtigten-Beteiligung, Schutz und Ausstieg konkret möglich?
- Sind Kosten, Vertrag, Daten, Medien, Aufbewahrung und Löschung verständlich geklärt?
- Ist die Abnahme belegbar: Einladung, Genehmigung, Meldung, Versicherung, Aufsicht und Nachbereitung schriftlich geklärt sind?