Internationale Angebote

08 · Vertiefung

Schutz, Beschwerde und Notfall

Unabhängige Hilfe, Stopprecht und Intervention erreichbar machen.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Keine Alleinreise Minderjähriger zu unbestätigten Kontakten, keine Passabgabe, Barzahlung, Schulaufgabe oder Unterbringung ohne Schutzkonzept. Schutz gilt auch bei prestigeträchtigen Vereinen, Auswahlchancen und internationalen Angeboten.

Praxisprüfung

Mindestens zwei erreichbare Ansprechwege, Vertraulichkeitsgrenzen, Vertretung und Vorgehen bei akuter Gefahr sind vorab bekannt.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Sind für internationale Trials, Transfers und erste Registrierung minderjähriger Spieler*innen Zweck, Originalstelle und zuständige Funktion belegt?
  • Sind Kindeswille, Sorgeberechtigten-Beteiligung, Schutz und Ausstieg konkret möglich?
  • Sind Kosten, Vertrag, Daten, Medien, Aufbewahrung und Löschung verständlich geklärt?
  • Ist die Abnahme belegbar: Zulässigkeit, Genehmigung, Trial, Vertrag, Bildung, Unterkunft, Versicherung, Begleitung und Rückweg geklärt sind?