Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Internationale Transfers Minderjähriger sind nach FIFA RSTP grundsätzlich untersagt und nur in eng begrenzten, vorab genehmigten Ausnahmen möglich; DFB und FIFA erklären Verfahren und Unterlagen. Maßgeblich ist die zuständige Originalstelle, nicht Logo, Followerzahl, weitergeleitete Nachricht oder Suchtreffer.
Praxisprüfung
Die Verifikation hält fest: Verein, Verband, Zweck, Trial- oder Transferstatus, Genehmigung, Vertragssprache, Sorgeberechtigtenrolle, Unterkunft, Schule, Versicherung, Rückreise und Notfallkontakt sind belegt.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind für internationale Trials, Transfers und erste Registrierung minderjähriger Spieler*innen Zweck, Originalstelle und zuständige Funktion belegt?
- Sind Kindeswille, Sorgeberechtigten-Beteiligung, Schutz und Ausstieg konkret möglich?
- Sind Kosten, Vertrag, Daten, Medien, Aufbewahrung und Löschung verständlich geklärt?
- Ist die Abnahme belegbar: Zulässigkeit, Genehmigung, Trial, Vertrag, Bildung, Unterkunft, Versicherung, Begleitung und Rückweg geklärt sind?