Internationale Angebote

02 · Vertiefung

Identität und Originalstelle

Behauptungen über einen selbst gefundenen offiziellen Rückkanal bestätigen.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Internationale Transfers Minderjähriger sind nach FIFA RSTP grundsätzlich untersagt und nur in eng begrenzten, vorab genehmigten Ausnahmen möglich; DFB und FIFA erklären Verfahren und Unterlagen. Maßgeblich ist die zuständige Originalstelle, nicht Logo, Followerzahl, weitergeleitete Nachricht oder Suchtreffer.

Praxisprüfung

Die Verifikation hält fest: Verein, Verband, Zweck, Trial- oder Transferstatus, Genehmigung, Vertragssprache, Sorgeberechtigtenrolle, Unterkunft, Schule, Versicherung, Rückreise und Notfallkontakt sind belegt.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Sind für internationale Trials, Transfers und erste Registrierung minderjähriger Spieler*innen Zweck, Originalstelle und zuständige Funktion belegt?
  • Sind Kindeswille, Sorgeberechtigten-Beteiligung, Schutz und Ausstieg konkret möglich?
  • Sind Kosten, Vertrag, Daten, Medien, Aufbewahrung und Löschung verständlich geklärt?
  • Ist die Abnahme belegbar: Zulässigkeit, Genehmigung, Trial, Vertrag, Bildung, Unterkunft, Versicherung, Begleitung und Rückweg geklärt sind?