Absagen und Nichtauswahl

08 · Vertiefung

Schutz, Beschwerde und Notfall

Unabhängige Hilfe, Stopprecht und Intervention erreichbar machen.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Keine öffentliche Rechtfertigung, keine Schuldzuweisung, kein Zusatztraining als Strafe und keine Diagnose aus Enttäuschung oder Rückzug. Schutz gilt auch bei prestigeträchtigen Vereinen, Auswahlchancen und internationalen Angeboten.

Praxisprüfung

Mindestens zwei erreichbare Ansprechwege, Vertraulichkeitsgrenzen, Vertretung und Vorgehen bei akuter Gefahr sind vorab bekannt.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Sind für kindgerechte Rückmeldung und sichere Anschlussplanung nach Sichtung, Trial oder Kaderentscheidung Zweck, Originalstelle und zuständige Funktion belegt?
  • Sind Kindeswille, Sorgeberechtigten-Beteiligung, Schutz und Ausstieg konkret möglich?
  • Sind Kosten, Vertrag, Daten, Medien, Aufbewahrung und Löschung verständlich geklärt?
  • Ist die Abnahme belegbar: Rückmeldung, Beteiligung, Wohlbefinden, Datenweg und nächster freiwilliger Schritt geklärt sind?