Newsletter und Social Media

09 · Grundsatz

Quellen, Prüfstand und Wiedervorlage

Rechts-, Plattform-, Fach- und Förderquellen planmäßig prüfen.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Zuständig ist Newsletter-, Social-, Rechte- und Schutzredaktion. Originalstellen werden nach Risiko, Rechtsänderung, Plattformänderung und vor jedem neuen Angebot erneut geprüft.

Praxisprüfung

Register nennt Quelle, Fassung, Geltungsbereich, Themenpassung, letzte Prüfung, nächste Wiedervorlage und betroffene Seiten.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Sind Zweck, Zielgruppe, Aussage und Ergebnis für Newsletter und Social Media verständlich?
  • Sind Originalbelege, Aktualität, Kennzeichnung, Interessen und redaktionelle Trennung nachvollziehbar?
  • Sind Datenminimierung, Kinder- und Verbrauchergrenzen, Medienrechte und Barrierefreiheit berücksichtigt?
  • Ist die Abnahme belastbar: Kanal, Einwilligung, Rechte, Kennzeichnung, Moderation, Korrektur und Abmeldung vollständig belegt sind?