Erfolgsmessung

09 · Grundsatz

Quellen, Prüfstand und Wiedervorlage

Rechts-, Plattform-, Fach- und Förderquellen planmäßig prüfen.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Zuständig ist Analyse-, Datenschutz-, Qualitäts- und Schutzredaktion. Originalstellen werden nach Risiko, Rechtsänderung, Plattformänderung und vor jedem neuen Angebot erneut geprüft.

Praxisprüfung

Register nennt Quelle, Fassung, Geltungsbereich, Themenpassung, letzte Prüfung, nächste Wiedervorlage und betroffene Seiten.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Sind Zweck, Zielgruppe, Aussage und Ergebnis für datenschutzfreundliche Erfolgsmessung verständlich?
  • Sind Originalbelege, Aktualität, Kennzeichnung, Interessen und redaktionelle Trennung nachvollziehbar?
  • Sind Datenminimierung, Kinder- und Verbrauchergrenzen, Medienrechte und Barrierefreiheit berücksichtigt?
  • Ist die Abnahme belastbar: jede Kennzahl notwendig, definiert, sparsam, aggregiert, begrenzt und mit einer verantwortlichen Entscheidung verknüpft ist?