Minderjährigenschutz

05 · Vertiefung

Dokumentation und Beleg

Entscheidungen bleiben auch nach Personalwechsel und Veröffentlichung prüfbar.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Dokumentiert werden Quelle, Abrufdatum, Zuständigkeit, Abwägung, Rechteumfang, Version und nächste Prüfung. Jugendschutzredaktion hält nicht nur das Ergebnis fest, sondern auch relevante Unsicherheiten und Gründe für Nichtveröffentlichung.

Praxisprüfung

Ein unabhängiges Teammitglied muss anhand der Akte verstehen können, welche Aussage durch welchen Beleg getragen wird und welche Nutzung ausdrücklich nicht freigegeben ist.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Ist dokumentiert, dass die Veröffentlichung ist erforderlich, verständlich erklärt, risikoarm gestaltet und jederzeit korrigierbar?
  • Wurde das Risiko vermieden, eine formale Zustimmung mit einer umfassenden Schutzprüfung gleichzusetzen?
  • Sind Quellen, Rechte, Schutz und Zuständigkeit getrennt geprüft?
  • Sind Korrekturweg, Wiedervorlage und nicht erlaubte Kanäle sichtbar?