Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Der Auftrag lautet, Fehler schnell begrenzen, ohne Belege, Betroffenenrechte oder Transparenz zu überspringen. Er gilt für Lesende, betroffene Personen und Redaktion. Vor Beginn werden Informationsnutzen, Zuständigkeit und Schutzgrenze schriftlich getrennt; offene Rechts- oder Sicherheitsfragen verhindern eine voreilige Veröffentlichung.
Arbeitsauftrag in einem Satz: „Wir wollen Fehler schnell begrenzen, ohne Belege, Betroffenenrechte oder Transparenz zu überspringen.“ Daneben stehen Verantwortliche, Frist, benötigte Belege und die Frage, woran erkennbar ist, dass Zeitpunkt, Umfang, Begründung und betroffene Seiten der Korrektur sind nachvollziehbar.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Ist dokumentiert, dass Zeitpunkt, Umfang, Begründung und betroffene Seiten der Korrektur sind nachvollziehbar?
- Wurde das Risiko vermieden, wesentliche Änderungen still zu überschreiben oder Schutzanliegen in einer allgemeinen Postfachschlange liegen zu lassen?
- Sind Quellen, Rechte, Schutz und Zuständigkeit getrennt geprüft?
- Sind Korrekturweg, Wiedervorlage und nicht erlaubte Kanäle sichtbar?