Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Vor Veröffentlichung wird der konkrete Kanal mit Zweck, Reichweite und Dauer abgeglichen. Das Portal darf nur den dokumentierten Umfang nutzen. Bei „Interviewstandard“ gilt ausdrücklich: Eine Website-Entscheidung ist keine automatische Social-Media-Freigabe.
Praxisprüfung
Die finale Liste nennt URL, Canonical, Medien, Suchmaschinenstatus, erlaubte Anschlussnutzung und Ansprechweg. Nicht erlaubte Kanäle bleiben technisch und redaktionell ausgeschlossen.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Ist dokumentiert, dass Aussagen sind echt, kontexttreu, verständlich freigegeben und bei sensiblen Inhalten besonders geschützt?
- Wurde das Risiko vermieden, Schweigen, Nervosität oder Zustimmung einer erwachsenen Begleitperson als eigene Zustimmung des Kindes zu deuten?
- Sind Quellen, Rechte, Schutz und Zuständigkeit getrennt geprüft?
- Sind Korrekturweg, Wiedervorlage und nicht erlaubte Kanäle sichtbar?