Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Herausgeber & Chefredaktion trägt die fachliche Hauptverantwortung. Recherche, Schutz, Recht, Technik und Freigabe dürfen zusammenarbeiten, aber keine unklare Sammelzuständigkeit bilden. Wer selbst beteiligt oder befangen ist, kennzeichnet das und entscheidet nicht allein.
Praxisprüfung
Die Redaktionsakte nennt je eine Person oder Funktion für Auftrag, Gegenprüfung, Schutzentscheidung und Veröffentlichung. Bei Konflikt entscheidet eine unbeteiligte Rolle anhand des dokumentierten Maßstabs: für jede Beteiligung sind Rolle, Fachgebiet, Interessenkonflikt, Prüfgegenstand, Votum und redaktionelle Entscheidung sichtbar.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Ist dokumentiert, dass für jede Beteiligung sind Rolle, Fachgebiet, Interessenkonflikt, Prüfgegenstand, Votum und redaktionelle Entscheidung sichtbar?
- Wurde das Risiko vermieden, Namen als Vertrauenssignal zu verwenden, ohne Auftrag, Unabhängigkeit und tatsächliche Prüfung zu belegen?
- Sind Quellen, Rechte, Schutz und Zuständigkeit getrennt geprüft?
- Sind Korrekturweg, Wiedervorlage und nicht erlaubte Kanäle sichtbar?