Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Vor Veröffentlichung wird der konkrete Kanal mit Zweck, Reichweite und Dauer abgeglichen. Das Portal darf nur den dokumentierten Umfang nutzen. Bei „Einwilligungskette“ gilt ausdrücklich: Eine Website-Entscheidung ist keine automatische Social-Media-Freigabe.
Praxisprüfung
Die finale Liste nennt URL, Canonical, Medien, Suchmaschinenstatus, erlaubte Anschlussnutzung und Ansprechweg. Nicht erlaubte Kanäle bleiben technisch und redaktionell ausgeschlossen.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Ist dokumentiert, dass jede Nutzung besitzt Zweck, Medium, Kanal, Laufzeit, Beteiligte und klaren Änderungsweg?
- Wurde das Risiko vermieden, Website-Freigabe automatisch auf Suchmaschinen, Newsletter, Video oder soziale Netzwerke auszudehnen?
- Sind Quellen, Rechte, Schutz und Zuständigkeit getrennt geprüft?
- Sind Korrekturweg, Wiedervorlage und nicht erlaubte Kanäle sichtbar?