Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Der Auftrag lautet, nur Bilder mit nachweisbarer Herkunft und passendem, verantwortbarem Nutzungsrahmen veröffentlichen. Er gilt für Fotografierende, abgebildete Personen, Sorgeberechtigte und Bildredaktion. Vor Beginn werden Informationsnutzen, Zuständigkeit und Schutzgrenze schriftlich getrennt; offene Rechts- oder Sicherheitsfragen verhindern eine voreilige Veröffentlichung.
Arbeitsauftrag in einem Satz: „Wir wollen nur Bilder mit nachweisbarer Herkunft und passendem, verantwortbarem Nutzungsrahmen veröffentlichen.“ Daneben stehen Verantwortliche, Frist, benötigte Belege und die Frage, woran erkennbar ist, dass für Datei, Motiv, Personen, Website-Nutzung, Suchmaschinen und weitere Kanäle liegt eine getrennte belastbare Entscheidung vor.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Ist dokumentiert, dass für Datei, Motiv, Personen, Website-Nutzung, Suchmaschinen und weitere Kanäle liegt eine getrennte belastbare Entscheidung vor?
- Wurde das Risiko vermieden, Vereins- oder Social-Media-Uploads als freie Weiterverwendungsrechte zu behandeln?
- Sind Quellen, Rechte, Schutz und Zuständigkeit getrennt geprüft?
- Sind Korrekturweg, Wiedervorlage und nicht erlaubte Kanäle sichtbar?