Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Vor Veröffentlichung wird der konkrete Kanal mit Zweck, Reichweite und Dauer abgeglichen. Das Portal darf nur den dokumentierten Umfang nutzen. Bei „Aktualitätsmanagement“ gilt ausdrücklich: Eine Website-Entscheidung ist keine automatische Social-Media-Freigabe.
Praxisprüfung
Die finale Liste nennt URL, Canonical, Medien, Suchmaschinenstatus, erlaubte Anschlussnutzung und Ansprechweg. Nicht erlaubte Kanäle bleiben technisch und redaktionell ausgeschlossen.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Ist dokumentiert, dass jede veränderliche Aussage besitzt Prüfdatum, zuständige Stelle, Wiedervorlage und Reaktion auf überfällige Prüfung?
- Wurde das Risiko vermieden, ein Datum ohne erneute inhaltliche Prüfung fortzuschreiben?
- Sind Quellen, Rechte, Schutz und Zuständigkeit getrennt geprüft?
- Sind Korrekturweg, Wiedervorlage und nicht erlaubte Kanäle sichtbar?