Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Technische Auffindbarkeit ist keine redaktionelle Freigabe. Das Zusammenführen einzelner öffentlicher Hinweise kann eine neue, wesentlich eingriffsintensivere Information schaffen.
Praxisbeispiel
Ein Porträt nutzt nur vereinbarte Angaben und dokumentierte Website-Freigaben; private Social-Media-Inhalte werden nicht ergänzt.
Vier Fragen vor dem nächsten Schritt
- Woher stammt jede Angabe?
- War diese Nutzung vereinbart?
- Entsteht durch Kombination ein neues Risiko?
- Kann die Information entfallen?