Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Für „Digitale Sichtbarkeit“ wird vorab geklärt, wer beteiligt wird, was vertraulich bleibt und was das Kind selbst sagen möchte. Die Vereinbarung nennt Handlung, Hilfe und Grenze.
Praxisprüfung
Das Gespräch endet mit genau einem nächsten Schritt, einer zuständigen Unterstützung und einer schriftlich verständlichen Rückmeldung.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Ist nachvollziehbar, dass Zweck, Datenminimierung, Kinderbeteiligung, Einwilligung, Kanal, Rechte, Laufzeit, Widerruf und Meldeweg sind geklärt?
- Wird vermieden, öffentliche Kontaktdaten Minderjähriger, Standortmuster, Umkleidebilder, heimliche Aufnahmen, erzwungene Profile oder kanalübergreifende Pauschalfreigaben?
- Sind Kindeswille, Beobachtung, Fakten und Annahmen getrennt?
- Sind Alltag, Alternative, Zuständigkeit, Schutz, Quelle, Rechte und Wiedervorlage geprüft?