Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Maßstab für „Digitale Sichtbarkeit“ ist: Zweck, Datenminimierung, Kinderbeteiligung, Einwilligung, Kanal, Rechte, Laufzeit, Widerruf und Meldeweg sind geklärt. Beobachtung, Erzählung des Kindes, gesicherte Information und Annahme bleiben sichtbar getrennt.
Praxisprüfung
Die Vorbereitung notiert eine beobachtbare Veränderung, eine offene Frage und das, was noch nicht bekannt ist.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Ist nachvollziehbar, dass Zweck, Datenminimierung, Kinderbeteiligung, Einwilligung, Kanal, Rechte, Laufzeit, Widerruf und Meldeweg sind geklärt?
- Wird vermieden, öffentliche Kontaktdaten Minderjähriger, Standortmuster, Umkleidebilder, heimliche Aufnahmen, erzwungene Profile oder kanalübergreifende Pauschalfreigaben?
- Sind Kindeswille, Beobachtung, Fakten und Annahmen getrennt?
- Sind Alltag, Alternative, Zuständigkeit, Schutz, Quelle, Rechte und Wiedervorlage geprüft?