Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Schutzkonzepte brauchen Beteiligung, Beschwerdeverfahren und einen Notfallplan. Vertragliche, aufsichtsrechtliche und schulische Zuständigkeiten werden bei der konkreten Einrichtung geprüft. Für fachliche Beratung, Beschwerde, Schutzverdacht und akute Gefahr bestehen getrennte Wege.
Praxisprüfung
Es gibt mindestens eine zuständige interne und eine unabhängige externe Stelle. Bei Minderjährigen sind sichere erwachsene Begleitung und verständliche Information Teil des Wegs.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind für eine kindzentrierte Internatsentscheidung Ziel, Beleg und Zuständigkeit verständlich getrennt?
- Sind Kindeswille, Sorgeberechtigten-Beteiligung, Alltag, Erholung und freie Alternative konkret möglich?
- Sind Rechte, Datenschutz, Beschwerde, Kosten, Ausstieg und Plan B sichtbar?
- Ist die Abnahme belegbar: Kindeswille, Betreuung, Schutz, Beschwerde, Kosten, Probephase, Kontakt und Ausstieg praktisch geklärt sind?