Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Minderjährige sind nach §§ 106–113 BGB nur beschränkt geschäftsfähig; Einwilligung und Wirksamkeit hängen vom konkreten Geschäft ab. Steuer-, Versicherungs- und Anlagefragen gehören in qualifizierte Beratung. Für fachliche Beratung, Beschwerde, Schutzverdacht und akute Gefahr bestehen getrennte Wege.
Praxisprüfung
Es gibt mindestens eine zuständige interne und eine unabhängige externe Stelle. Bei Minderjährigen sind sichere erwachsene Begleitung und verständliche Information Teil des Wegs.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind für sichere finanzielle Grundentscheidungen rund um Bildung und Fußball Ziel, Beleg und Zuständigkeit verständlich getrennt?
- Sind Kindeswille, Sorgeberechtigten-Beteiligung, Alltag, Erholung und freie Alternative konkret möglich?
- Sind Rechte, Datenschutz, Beschwerde, Kosten, Ausstieg und Plan B sichtbar?
- Ist die Abnahme belegbar: Zweck, Partei, Kosten, Laufzeit, Risiko, Zustimmung, Kündigung, Datenschutz und unabhängige Prüfung geklärt sind?