Technische Architektur

01 · Vertiefung

Auftrag und Betriebsziel

Öffentlichen Nutzen, Nutzerwirkung und Betriebsgrenze festlegen.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Routen, Inhalte, Suche, Werkzeuge, Build und Hosting werden als klar abgegrenzte Bausteine mit Verantwortungen und Rückkehrwegen beschrieben. Ausgangspunkt ist ein sichtbarer Nutzerweg mit einem überprüfbaren Betriebsziel, nicht Technik um ihrer selbst willen.

Praxisprüfung

Für technische Architektur werden Ziel, betroffene Seiten, erwartete Nutzerwirkung, Nicht-Ziele, Verantwortliche und nächster Prüftermin in einem kurzen Auftrag gebündelt.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Sind Zweck, Nutzerwirkung, Systemgrenze und Verantwortlichkeit für technische Architektur klar?
  • Sind Primärquelle, Mess- oder Prüfkontext, Version und Wiedervorlage nachvollziehbar?
  • Sind Datenminimierung, geringste Rechte, Jugendgrenze, Barrierefreiheit und Rechte berücksichtigt?
  • Ist die Abnahme belastbar: jede Komponente einen belegbaren Zweck, Besitzer, Datenweg, Fehlerzustand und Rückkehrweg hat?