Technische Architektur

11 · Grundsatz

Änderung, Störung und Kommunikation

Änderung und Störung mit verständlichem Status, Zuständigkeit und Abschluss führen.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Änderungskommunikation trennt geplante Arbeit, beobachtete Störung, bestätigte Ursache, Zwischenlösung, Rückkehr und Nachbereitung.

Praxisprüfung

Öffentliche Hinweise nennen nur bestätigte Auswirkungen und sichere Alternativen; interne Protokolle minimieren personenbezogene Daten und wahren Rechte.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Sind Zweck, Nutzerwirkung, Systemgrenze und Verantwortlichkeit für technische Architektur klar?
  • Sind Primärquelle, Mess- oder Prüfkontext, Version und Wiedervorlage nachvollziehbar?
  • Sind Datenminimierung, geringste Rechte, Jugendgrenze, Barrierefreiheit und Rechte berücksichtigt?
  • Ist die Abnahme belastbar: jede Komponente einen belegbaren Zweck, Besitzer, Datenweg, Fehlerzustand und Rückkehrweg hat?