Sicherheit

04 · Vertiefung

Schutzbedarf und Datenminimierung

Schutzbedarf bestimmen und Daten auf das Notwendige begrenzen.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Keine Geheimnisse im Quelltext, keine öffentlichen Jugenddaten, geringste Rechte und sichere Standardwerte gehören zur Freigabe.

Praxisprüfung

Datenarten werden nach Zweck, Notwendigkeit, Sensibilität, Empfänger, Aufbewahrung, Zugriff und Entfernung geprüft; Jugenddaten erhalten die strengste Grenze.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Sind Zweck, Nutzerwirkung, Systemgrenze und Verantwortlichkeit für Sicherheit klar?
  • Sind Primärquelle, Mess- oder Prüfkontext, Version und Wiedervorlage nachvollziehbar?
  • Sind Datenminimierung, geringste Rechte, Jugendgrenze, Barrierefreiheit und Rechte berücksichtigt?
  • Ist die Abnahme belastbar: Risiko, Kontrolle, Test, Restrisiko, Zuständigkeit und Reaktionsweg belegt sind?