Qualitätssicherung

04 · Vertiefung

Schutzbedarf und Datenminimierung

Schutzbedarf bestimmen und Daten auf das Notwendige begrenzen.

Leitlinie

Was damit gemeint ist.

Schutz-, Rechte- und Datenschutzfehler blockieren die Freigabe; sie werden nicht gegen Reichweite oder Termin abgewogen.

Praxisprüfung

Datenarten werden nach Zweck, Notwendigkeit, Sensibilität, Empfänger, Aufbewahrung, Zugriff und Entfernung geprüft; Jugenddaten erhalten die strengste Grenze.

Vier Fragen vor der Abnahme

  • Sind Zweck, Nutzerwirkung, Systemgrenze und Verantwortlichkeit für Qualitätssicherung klar?
  • Sind Primärquelle, Mess- oder Prüfkontext, Version und Wiedervorlage nachvollziehbar?
  • Sind Datenminimierung, geringste Rechte, Jugendgrenze, Barrierefreiheit und Rechte berücksichtigt?
  • Ist die Abnahme belastbar: Prüfumfang, Ergebnis, Korrektur, Nachtest, Rechte und Freigaberolle dokumentiert sind?