Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Datenminimierung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen stehen vor Einwilligungsbanner, Analysewunsch oder Produktbequemlichkeit.
Praxisprüfung
Datenarten werden nach Zweck, Notwendigkeit, Sensibilität, Empfänger, Aufbewahrung, Zugriff und Entfernung geprüft; Jugenddaten erhalten die strengste Grenze.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind Zweck, Nutzerwirkung, Systemgrenze und Verantwortlichkeit für Datenschutz klar?
- Sind Primärquelle, Mess- oder Prüfkontext, Version und Wiedervorlage nachvollziehbar?
- Sind Datenminimierung, geringste Rechte, Jugendgrenze, Barrierefreiheit und Rechte berücksichtigt?
- Ist die Abnahme belastbar: Zweck, Rechtsgrundlage, Datenweg, Frist, Schutz, Rechte und Verantwortlichkeit vollständig sind?